Seit dem 01.02.2017 gelten wieder neue Hinweispflichten für Händler und Unternehmer. Hierbei geht es in diesem Fall um die Streitschlichtung und darum, dass – je nach Unternehmensgröße – entsprechende Hinweise auch auf der Website und, soweit vorhanden, in den AGBs eingefügt sein müssen.
Neue Informationspflichten für Händler und Unternehmer
