Nach der DSGVO ist VOR der ePrivacy-Verordnung.
Worum geht es?
In dieser geht es darum das Vertrauen in digitale Dienste sowie deren Sicherheit zu erhöhen indem personenbezogene Daten des Einzelnen in der elektronischen Kommunikation besser geschützt werden. Kernpunkte der Verordnung sind beispielsweise die Regelungen von Cookie-Tracking sowie E-Mail-Marketing. Daten ohne das Einverständnis des Nutzers (Opt-in) für kommerzielle Zwecke zu erheben sowie zu speichern und zu verarbeiten wird zukünftig durch die EPVO verboten.
Damit darf die Verwendung von Tracking-Diensten erst erfolgen, wenn der Besucher einer Seite dem explizit zugestimmt hat. Dies betrifft unter anderem Tools wie Google Analytics oder Matomo (ehem. Piwik) sowie Social Media-Plugins, wie Google oder Facebook.
Bei Missachten der Vorgaben drohen wie auch bei der DSGVO Strafen bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des internationalen Umsatzes. Derzeit wird mit einem Inkrafttreten der EPVO frühestens in 2019 gerechnet.
Was ist zu tun?
Die wenigsten CMS oder Shopsysteme haben eine Opt-In-Funktion von Haus aus an Bord. Diese kann jedoch durch entsprechende Extensions, also Erweiterungen oder Plugins, nachgerüstet werden.
Als Internet- und Werbeagentur betreuen wir eine Vielzahl von Websites, die auf unterschiedlichen CMS basieren; in unserem Fall sind die meisten Websites mit TYPO3 umgesetzt.
Hierzu – wie auch bei anderen CMS oder Shopsystemen – gibt es inzwischen einige Erweiterungen, die diese Funktionen bieten.
Zu beachten ist hierbei, dass in vielen Fällen aktuell noch Erweiterungen mit einer “Opt-Out”-Funktion verwendet werden. Dies bedeutet, dass Tracking-Cookies standardmäßig beim Besuch der Website aktiviert sind und erst durch “nicht Zustimmung” deaktiviert werden. Der erste Besuch der Seite wird hierbei also noch erfasst. Grund hierfür ist, dass zum Inkrafttreten der DSGVO noch davon ausgegangen werden durfte, dass diese Opt-Out-Lösung ausreichend sein würde. Mit dem Positionspapier der Datenschutzkonferenz vom 26. April 2018 hat sich diese Sichtweise jedoch verändert!
Wenn dies der Fall ist, müsste zum Inkrafttreten der ePrivacy-Regelung die bereits vorhandene Erweiterung ausgetauscht oder angepasst werden.
Wir unterstützen Sie!
Wir behalten für Sie die weitere Entwicklung rund um die ePrivacy-Verordnung und deren Inkrafttreten im Auge. In unseren News sowie auch im Newsletter informieren wir Sie gerne über Aktuelles.
Sprechen Sie uns am Besten heute noch an, wenn wir uns auch um Ihre Website kümmern sollen.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:
- datenschutzbeauftragter.info – Tracking nur noch mit Opt-In? Kritische Anmerkunegn zum DSK-Papier (Stand: 27.04.2018)
- t3n.de – E-Privacy-Verordnung: Wie Unternehmen B2B-Entscheider zukünftig erreichen (Stand: 16.06.2018)
- heise-regioconcept.de – Nächste Runde beim Datenschutz: Wie steht es eigentlich um die ePravacy-Verordnung (Stand: 05.08.2018)
- bvdw.org – Aktuelle Informationen zur ePrivacy-Verordnung (laufend aktualisiert)
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf unseren aktuellen Informationen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten könne und dürfen. Um sie als unseren Kunden zu unterstützen, bieten wir Ihnen hier – und in unserem Newsletter – jedoch aktuelle Zusammenfassungen und Hinweise rund um DSGVO und ePrivacy.