Seit dem 01.02.2017 gelten wieder neue Hinweispflichten für Händler und Unternehmer.
Hierbei geht es in diesem Fall um die Streitschlichtung und darum, dass – je nach Unternehmensgröße – entsprechende Hinweise auch auf der Website und, soweit vorhanden, in den AGBs eingefügt sein müssen.
Einen aus unserer Sicht gut erklärenden Artikel haben wir auf e-Recht24.de gefunden:
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10324-streitschlichtung-neue-informationspflichten-2017.html
Um hier nicht das Rad neu erfinden zu wollen, verweisen wir gerne auf diesen Artikel.
Wenn Sie möchten, dass wir den Hinweis für Sie auf Ihrer Website integrieren, klicken Sie bitte HIER => weiter zur Anfrage